AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)


§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen     
(1) Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der er nachfolgenden Geschäfts- und Vertragsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(2) Zur Wirksamkeit fremder Geschäfts- oder Vertragsbedingungen ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung erforderlich. Sofern Lieferungen und Leistungen ohne Widerspruch entgegengenommen wird, kann daraus nicht das Einverständnis mit den Lieferbedingungen des Vertragspartners abgeleitet werden
§ 2 Vertragsabschluß     
(1) In Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Web-Seiten usw. gemachte Angaben sind unverbindlich. Nur schriftliche mit Unterschrift eines zeichnungsbefugten Mitarbeiters versehene Angebote sind gültig.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer oder mit Beginn der Ausführung der Leistung durch den Verkäufer zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
(4) Neben der Auftragserteilung gilt die Ausführung der Lieferungen und Leistungen als uneingeschränkte Zustimmung zu unseren Geschäftsbedingungen.
(5) Schriftliche Termine oder Preiszusagen gelten als unverbindliche Richttermine bzw. Richtpreise und nicht als verbindliche Zusage.
§ 3 Gefahrenübergang
(1) Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat.
§ 4 Kauf- und Lizenzvertrag             
(1) Der Käufer erwirbt das Programmpaket und, sofern ausdrücklich vom Angebot umfasst, ein Benutzerhandbuch. Programmpaket und Benutzerhandbuch sind urheberrechtlich geschützt. 
(2) Mit dem Erwerb des Programmpakets erwirbt der Käufer das Recht, das Programm unter den nachfolgenden Nutzungsbedingungen zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung des Programms ist ausgeschlossen.
§ 5 Umfang des Nutzungsrechts   
(1) Der Käufer erwirbt das Recht, das Programm auf nur jeweils einem Rechner als Einzelarbeitsplatz zu nutzen, bei dessen Wahl er frei ist. Nutzung ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen des Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen lassen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung des Programms und der Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Rechner. Der Käufer ist berechtigt, diese Nutzungshandlungen zwecks Beobachtung und Untersuchung sowie zum Test des Programms auszuführen. Er ist nicht berechtigt, das Benutzerhandbuch zu vervielfältigen. Die Einspeisung des Programmpakets oder Teilen hiervon in ein Netzwerk ist unzulässig.
(2) Die Änderung oder Bearbeitung des Programms ist nur zulässig, soweit sie zur bestimmungsgemäßen Nutzung, zur Verbindung des Programms mit anderen Programmen oder zur Fehlerkorrektur geboten ist. Im Programm enthaltene Firmennamen, Marken, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert werden und sind in geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms zu übernehmen.
(3) Die Rückübersetzung des Programmcodes (Dekompilieren) ist nur unter den Voraussetzungen des § 69e UrhG zulässig.        
(4) Der Käufer ist berechtigt, von dem Programmpaket eine Sicherungskopie herzustellen, wenn dies zur Sicherung künftiger Benutzung des Programms erforderlich ist. Ist das Programmpaket mit einem technischen Kopierschutz ausgestattet, erhält der Käufer im Falle der Beschädigung des gelieferten Programmpakets vom Verkäufer eine neue Kopie des gleichen Titels gegen Rückgabe des als Teil des Programmpakets gelieferten maschinenlesbaren Trägers.
§ 6 Weitergabe des Programmpakets       
(1) Ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Verkäufers ist der Käufer nicht berechtigt, das Programmpaket, sei es im Originalzustand, als ganzes zusammen oder Teilkopien des Programms sowie geänderter oder bearbeiteter Fassungen des Programms oder davon hergestellter Kopien oder Teilkopien.
an einen Dritten abzugeben. Ebenfalls unzulässig ist die Weitergabe von Kopien.
(2) Mit der Weitergabe des Programmpakets mit Einwilligung des Verkäufers geht die Berechtigung zu seiner Nutzung auf den Dritten über, der damit unter Ausschluss des Käufers allein zur Nutzung des Programmpakets gem. § 4 berechtigt ist.
(3) Im Falle der Weitergabe des Programmpakets mit Einwilligung des Verkäufers hat der Käufer alle Kopien und Teilkopien des Programms sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen und davon hergestellte Kopien und Teilkopien umgehend zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für Sicherungskopien.   
(4) Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn der Käufer das Programmpaket dem Dritten lediglich zeitweise überlässt. Der Käufer ist nicht berechtigt, das Programmpaket oder Teile desselben zu vermieten.
§ 7 Andere Rechte         
(1) Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung des Programmpakets bleiben vorbehalten. Insbesondere sind weder der Käufer noch nachfolgende Nutzer berechtigt, das Programm oder abgeänderte oder bearbeitete Fassungen desselben gleichzeitig auf mehr als einem Rechner zu nutzen oder Vervielfältigungsstücke des Programmpakets in seiner Originalfassung oder in abgeänderter oder bearbeiteter Fassung zu verbreiten, auch wenn sich solche Vervielfältigungsstücke auf wesentliche Teile der geänderten Fassungen beschränken. Unberührt bleiben die Verwertungsrechte des Käufers an eigenen Programmen, die unter bestimmungsgemäßer Benutzung des Programmpakets entwickelt oder betrieben werden, und an allen Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung des Programmpakets gewonnen werden.
§ 8 Verschaffung des Programmpakets             
(1) Der Verkäufer versendet die vom Käufer bestellten Programmpakete auf Rechnung des Käufers an die von diesem angegebene Adresse. Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt dem Verkäufer überlassen, sofern nicht der Käufer bei Abgabe seines Angebotes darüber bestimmt.      
(2) Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen. 
(3) Erwirbt der Käufer das Programmpaket durch Electronic Software Delivery (ESD), so verschafft ihm der Verkäufer die Möglichkeit, das gekaufte Programmpaket vom Server des Verkäufers in seinen Rechner zu laden (als sog. download).
§ 9 Gewährleistung 
(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass das Programm nach Maßgabe der von ihm herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Programmbeschreibung brauchbar ist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
(3) Sämtliche Leistungsdaten und Programmbeschreibungen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für einen bestimmten Zweck oder individuellen Ansprüchen. 
(4) Der Verkäufer gewährleistet, dass das Programm auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist. Erwirbt der Käufer das Programmpaket dagegen im Wege des ESD (Electronic Software Delivery), gewährleistet der Verkäufer die Verfügbarkeit des Programmpakets auf seinem Server für den download durch den Käufer. Unterbrechungen durch Ausfall des Servers oder durch andere Einflüsse, die nicht auf Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind, bleiben hiervon ausgeschlossen.
(5) Erweist sich ein Programmpaket als fehlerhaft, kann der Käufer binnen einer Frist von 14 Tagen beginnend mit der Ablieferung bzw. dem Abschluss des download des Programmpakets die Rücknahme des gelieferten Programmpakets durch den Verkäufer und die Verschaffung eines neuen Programmpakets gleichen Titels verlangen. Erweist sich auch dieses als fehlerhaft und gelingt es dem Verkäufer nicht, die Fehler innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beseitigen, kann der Käufer Rücknahme des Programmpakets verlangen. § 6Abs. (2) und (3) finden entsprechend Anwendung.  
(6) Der Verkäufer übernimmt keine weitergehende Gewährleistung, insbesondere nicht für gem. § 6 Abs. (2) geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms, soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.
(7) Der Käufer muss unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen gem. Abs. 2, etwaige Mängel der Fa. VisualNorm gegenüber anzeigen. Nach Ablauf der Frist sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das beanstandete Produkt  auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung in der Originalverpackung zurückzusenden. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, kann er keine Gewährleistungsrechte geltend machen. Werden an der gelieferten Ware, Produkten oder Softwareprogrammen jegliche Veränderungen vorgenommen, erlöschen alle Gewährleistungsansprüche.
(8) Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Computerviren etc., Verwendung ungeeigneter Programme seitens des Käufers sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
§ 10 Haftung   
(1) Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere aus Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung, falscher Beratung, positiver Forderungsverletzung und künftigem Verschulden bei Vertragsverletzungen sind ausgeschlossen, soweit nicht der Verkäufer im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder im Falle einer vom Verschulden unabhängigen Anspruchsgrundlage, insbesondere für Produktfehler nach dem Produkthaftungsgesetz, zwingend haftet.     
(2) Der Haftungsausschluss in Abs. (1) gilt nicht im Hinblick auf Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers beruhen. In diesem Fall haftet der Verkäufer nur für Schäden, mit deren Entstehen der Verkäufer bei Vertragsabschluß aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
(3) Macht der Käufer Ansprüche wegen Datenverlustes oder sonstige Zerstörung von Daten wegen Einsatzes des entwickelten Programms geltend, so ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand  bei Vorhandensein von Sicherungskopien begrenzt. Der Käufer ist verpflichtet, in üblichem Rahmen Datensicherungen  durchzuführen. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass er verpflichtet ist, die gekauften Produkte auf Freiheit von Virenprogrammen etc. zu überprüfen, sei es bei dem Erwerb eines Datenträgers oder des Downloads von Programmen vom Server des Verkäufers. Er ist weiter verpflichtet, solche Prüfungen regelmäßig mit einer jeweils aktuellen Version eines handelsüblichen Virusprogramms durchzuführen.
§ 11 Haftungsbeschränkung
Bei von VisualNorm zu vertretenen Personen- oder Sachschäden  ist die Haftung auf das zweifache  der jeweiligen vereinbarten Vergütung beschränkt. Sind Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden oder Verschulden bei Vertragsabschluss gegeben, haftet VisualNorm nur dann, wenn ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 12 Preise  
(1) Alle Nettopreisangebote gelten nur für Industrie, Handel, Gewerbe, Verbände und vergleichbare Institutionen sowie freie Berufe.          
(2) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn nicht anders dargestellt.
(3) Sind mehr als 1 Monat Lieferfrist vereinbart, gelten die zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung des Programmpakets gültigen Preise des Verkäufers.
§ 13 Eigentumsvorbehalt      
(1) Bis zur Erfüllung der Kaufpreisforderung sowie sämtlicher Forderungen, die dem Verkäufer gegen den Käufer wegen Verletzung der Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung zustehen, insbesondere auf Verzugszinsen und Ersatz von Verzugsschaden, behält sich der Verkäufer das Eigentum an dem gelieferten Programmpaket vor (Vorbehaltsware). 
(2) Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.     
(3) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.   
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei vom Käufer zu vertretendem Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie der eventuellen Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.                        
(5) Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Waren bleiben im Eigentum des Verkäufers
§ 14 Leistungsverzug des Verkäufers  
(1) Der Verkäufer bemüht sich, den vereinbarten Liefertermin einzuhalten.   
(2) Ist der Verkäufer mit der ihm obliegenden Leistung in Verzug, kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn er bei Bestimmung der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung nach deren fruchtlosen Ablauf hingewiesen hat. Der Verkäufer haftet nur für Schäden, mit deren Entstehen er bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste, soweit nicht der Verkäufer wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet.          
(3) Die Leistungszeit verlängert sich um den Zeitraum eines vom Verkäufer nicht zu vertretenden Leistungshindernisses, das nicht im Einwirkungsbereich des Verkäufers liegt, insbesondere Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre und andere Fälle höherer Gewalt. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Käufer baldmöglichst mitgeteilt. Verzögert sich dadurch die Ablieferung des Programmpakets beim Käufer um mehr als einen Monat, sind Käufer und Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte ist jeweils ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall von Streik und Aussperrung.
§ 15 Kaufpreiszahlung  
(1) Der Kaufpreis ist je nach der gewählten Versandart im voraus oder per Nachnahme zu zahlen.
(2) Der Verkäufer behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder Wechsel abzulehnen. Ihre Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.     
(3) Ist der Käufer mit seiner Zahlung im Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank - zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.     
(4) Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers ist der Verkäufer darüber hinaus berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen. Nach Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.   
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 16 Geltung des Fernabsatzgesetzes
Ist  der Käufer ein Verbraucher, wird er darauf hingewiesen, dass er bei Bestellung unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln ein 14 - tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsschluss hat. Er wird darauf hingewiesen, dass die Rückgabe der CD- Rom dann ausgeschlossen ist, sofern er den Datenträger entsiegelt hat.
§ 17 Sonstiges  
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Trier.